Klasse A1
Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem maximalen Hubraum von 125 cm3 und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.
Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
Außerdem ist die Klasse AM hierbei automatisch eingeschlossen.
Theorie: 12 Grundunterrichte á 90min
4 klassenspezifische Unterrichte á 90min
Praxis: Übungsfahrten (individuelle Anzahl)
5x Überland-Fahrt
4x Autobahn-Fahrt
3x Nachtfahrt
Klasse A2
Der Führerschein der Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Leistung von maximal 35 kW.
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
Außerdem sind die Klassen AM und A1 hierbei automatisch eingeschlossen.
Theorie: 12 Grundunterrichte á 90min
4 klassenspezifische Unterrichte á 90min
Praxis: Übungsfahrten (individuelle Anzahl)
5x Überland-Fahrt
4x Autobahn-Fahrt
3x Nachtfahrt
Bei einem Vorbesitz des A1 Führerscheines (länger als 2 Jahre) sind keine Sonderfahrten und keine Theorieprüfung erforderlich.
Klasse A
Der Führerschein der Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern mit über 50 cm3. Darin sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit über 15 kW enthalten.
Das Mindestalter liegt bei 20 Jahren, wenn ein Aufstieg von A2 auf A erfolgt, bei 21 Jahren für Trikes und bei 24 Jahren für einen Direkteinstieg.
Theorie: 12 Grundunterrichte á 90min (bei Vorbesitz A1 oder A2 lediglich 6 Grundunterrichte á 90min)
4 klassenspezifische Unterrichte á 90min
Praxis: Übungsfahrten (individuelle Anzahl)
5x Überland-Fahrt
4x Autobahn-Fahrt
3x Nachtfahrt
Bei einem Vorbesitz des A2 Führerscheines (länger als 2 Jahre) sind keine Sonderfahrten und keine Theorieprüfung erforderlich. Zudem verkürzen sich die Sonderfahrten bei Vorbesitz A1 (egal wie lange) und A2 (kürzer als 2 Jahre) auf 3 Überland-Fahrten, 2 Autobahn-Fahrten und 1 Nachtfahrt.